Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 171/2023 Slg. zum Schutz von Hinweisgebern, gegründet von der Firma LUKOV PLAST spol. s.r.o. Internes Meldesystem zur Meldung vermuteter Fehlverhalten.
Diese Benachrichtigung kann erfolgen:
Zusätzlich zum oben erwähnten internen Meldesystem können Meldungen auch über das Portal des Justizministeriums der Tschechischen Republik eingereicht werden, das unter verfügbar ist Oznamovatel – Ministerstvo spravedlnosti (justice.cz).
Nähere Informationen zur Abgabe und Bewertung von Meldungen über mutmaßliche rechtswidrige Aktivitäten sind in der internen Weisung SO-18-01 „Schutz von Hinweisgebern“ enthalten. Der Leitfaden ist bei der Personalabteilung erhältlich.