Hinweisgeberschut

 

Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 171/2023 Slg. zum Schutz von Hinweisgebern, gegründet von der Firma LUKOV PLAST spol. s.r.o. Internes Meldesystem zur Meldung vermuteter Fehlverhalten.

Diese Benachrichtigung kann erfolgen:

  • per E-Mail an die Adresse prislusnaosoba@lukovplast.cz
  • per Post an die entsprechende Person an der Adresse LUKOV PLAST spol. s r.o., relevante Person, Zámecká 191, Český Dub 46343
  • telefonisch unter +420 739 186 674 an Werktagen von 9:00 bis 14:00 Uhr.
  • nach vorheriger Vereinbarung mit der betreffenden Person persönlich am Sitz des Unternehmens

Zusätzlich zum oben erwähnten internen Meldesystem können Meldungen auch über das Portal des Justizministeriums der Tschechischen Republik eingereicht werden, das unter verfügbar ist Oznamovatel – Ministerstvo spravedlnosti (justice.cz).

Nähere Informationen zur Abgabe und Bewertung von Meldungen über mutmaßliche rechtswidrige Aktivitäten sind in der internen Weisung SO-18-01 „Schutz von Hinweisgebern“ enthalten. Der Leitfaden ist bei der Personalabteilung erhältlich.